Lebensmittelfarben
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Lebensmittelfarben

Aug 11, 2023

Lebensmittelfarbstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe, die Lebensmitteln hauptsächlich aus folgenden Gründen zugesetzt werden:

Lebensmittelfarbstoffe sind in vielen Lebensmitteln enthalten, darunter Snacks, Margarine, Käse, Marmeladen und Gelees sowie Desserts, Getränke usw. Jeder zur Verwendung in der Europäischen Union zugelassene Lebensmittelfarbstoff unterliegt einer strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung.

Das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und -aromen (FAF) der EFSA führt die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelfarbstoffen durch. Die Sicherheitsbewertungen des Gremiums für Lebensmittelfarbstoffe und andere Lebensmittelzusatzstoffe umfassen eine Überprüfung aller verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Studien sowie Daten zur Toxizität und Exposition des Menschen, aus denen das Gremium Schlussfolgerungen hinsichtlich der Sicherheit des Stoffes zieht.

Zwischen 2009 und 2016 bewertete das ANS-Gremium im Rahmen der Neubewertung aller vor Januar 2009 verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe die Sicherheit aller zuvor zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe neu.

Die Prüfung, ob bestimmte Lebensmittelfarbstoffe möglicherweise unerwünschte allergische Reaktionen auslösen, wird vom Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der EFSA durchgeführt.

Farben, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden

Farbstoffe, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, können auch als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen werden. Die Bewertung der Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen und Futtermittelzusatzstoffen wird von verschiedenen wissenschaftlichen Gremien der EFSA durchgeführt, wobei aufgrund der unterschiedlichen Regulierungsrahmen in den beiden Bereichen unterschiedliche Datenanforderungen bestehen. Die Gremien der EFSA koordinieren jedoch ihre wissenschaftliche Arbeit, um die Konsistenz ihrer Risikobewertungsansätze und die Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Informationen in diesen Bereichen sicherzustellen.

2016

Neubewertung aller bisher zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe abgeschlossen. Insgesamt bewertete das ANS-Gremium 41 Lebensmittelfarbstoffe neu und berücksichtigte dabei neue Studien, sofern verfügbar.

2013

EFSA-Wissenschaftler verstärken die Koordinierung der Bewertungen von Lebens- und Futtermittelzusatzstoffen weiter und heben die gemeinsame Arbeit an Farben hervor.

2012

Neubewertung der meisten Lebensmittelfarbstoffe abgeschlossen.

2009

Die EFSA akzeptiert das Mandat zur Neubewertung von Lebensmittelfarbstoffen, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden.

2008

Die EFSA hat die Southampton-Studie zu Lebensmittelfarbstoffen und Verhalten von Kindern ausgewertet.

Die EFSA hat in Bezug auf Lebensmittelfarbstoffe drei Hauptaufgaben:

Einstellen des „sicheren Niveaus“

Im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelfarbstoffen und anderen Zusatzstoffen versucht die EFSA nach Möglichkeit (z. B. wenn ausreichende Informationen verfügbar sind) eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) für jeden Stoff festzulegen.

Der ADI ist die Menge eines Stoffes, die ein Mensch ein Leben lang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Gesundheitsrisiko besteht. ADIs werden üblicherweise in mg pro kg Körpergewicht und Tag (mg/kg KG/Tag) ausgedrückt. Der ADI kann für einen bestimmten Zusatzstoff oder eine Gruppe von Zusatzstoffen mit ähnlichen Eigenschaften gelten. Bei der Neubewertung zuvor zugelassener Zusatzstoffe kann die EFSA nach Prüfung aller verfügbaren Beweise einen bestehenden ADI entweder bestätigen oder ändern.

Wenn nicht genügend Daten für die Festlegung eines ADI-Werts vorliegen, kann eine Sicherheitsmarge berechnet werden, um festzustellen, ob die geschätzte Exposition potenziell besorgniserregend sein könnte.

In anderen Fällen, zum Beispiel für Stoffe, die bereits im Körper vorhanden sind oder regelmäßige Bestandteile der Nahrung sind oder bei denen in Tierversuchen keine schädlichen Wirkungen festgestellt wurden, besteht keine Notwendigkeit, einen ADI festzulegen.

Gemäß der EU-Gesetzgebung müssen alle Zusatzstoffe, einschließlich Farbstoffe, zugelassen werden, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden dürfen.

Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines formellen Antrags bei der Europäischen Kommission, der aus einem Antragsdossier für den Stoff besteht und wissenschaftliche Daten zu seinen vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen enthält. Anschließend sendet die Kommission das Dossier an die EFSA und fordert diese auf, die Sicherheit des Stoffes für die vorgesehenen Verwendungszwecke zu bewerten. Die Europäische Kommission entscheidet auf Grundlage der Sicherheitsbewertung der EFSA über die Zulassung des Stoffes. Die Zulassung vorgeschlagener neuer Verwendungszwecke bestehender Lebensmittelzusatzstoffe erfolgt nach dem gleichen Verfahren.

Nach der Zulassung werden diese Stoffe in die EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen, in der auch ihre Verwendungsbedingungen festgelegt sind. Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe müssen außerdem den anerkannten Reinheitskriterien der Verordnung EU 231/2012 entsprechen.

Im Dezember 2008 wurden die bestehenden Rechtsvorschriften in vier vereinfachten Verordnungen zusammengefasst, die alle sogenannten Lebensmittelverbesserungsmittel (dh Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Aromen) abdecken. Mit der Verordnung EG 1331/2008 wurde ein gemeinsames Zulassungsverfahren für diese Wirkstoffe eingeführt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe wurde eine Unionsliste zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe erstellt, die vollständig in der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 veröffentlicht wurde.

Die Europäische Kommission kann gelegentlich die Beratung der EFSA zu Lebensmittelallergien einholen, wenn sie über die mögliche Aufnahme von Lebensmittelfarbstoffen in die Liste der Lebensmittelallergene in Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG über die Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln entscheidet.

Seit 2009 überprüft die EFSA die Sicherheit aller bis dahin in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. Viele Zusatzstoffe wurden bereits vor langer Zeit zugelassen und zum Teil liegen inzwischen neue wissenschaftliche Daten vor. Lebensmittelfarbstoffe wurden zunächst neu bewertet, da sie zu den ersten Lebensmittelzusatzstoffen gehörten, die für die Verwendung in der EU zugelassen wurden.

Das ANS-Gremium, das wissenschaftliche Expertengremium der EFSA, das sich mit Lebensmittelzusatzstoffen befasst, hat mit der Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe (insgesamt 45) begonnen und gibt dabei den synthetisch hergestellten und später den aus natürlichen Quellen gewonnenen Vorrang. Die Neubewertung bisher zugelassener Lebensmittelfarbstoffe soll bis 2015 abgeschlossen sein.

Farbstoffe, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, können auch als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen werden. Die Bewertung der Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen und Futtermittelzusatzstoffen wird von verschiedenen wissenschaftlichen Gremien der EFSA durchgeführt, wobei aufgrund der unterschiedlichen Regulierungsrahmen in den beiden Bereichen unterschiedliche Datenanforderungen bestehen. Beispielsweise können sich die Reinheitsanforderungen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich erheblich unterscheiden. Die Gremien der EFSA koordinieren jedoch ihre wissenschaftliche Arbeit, um die Konsistenz ihrer Risikobewertungsansätze und die Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Informationen in diesen Bereichen sicherzustellen.

Die Experten der EFSA veröffentlichten die Stellungnahme nach Prüfung neuer Daten zum Farbstoff Allurarot AC (E 129) und fünf weiteren chemisch verwandten Farbstoffen, die zusammen als „sulfonierte Monoazofarbstoffe“ bezeichnet werden. Das ANS-Gremium hat nach früheren Bewertungen die zulässige Tagesdosis (Acceptable Daily Intakes, ADI) für diese Farben festgelegt. (Der ADI ist die Menge einer Substanz, die Menschen im Laufe ihres Lebens jeden Tag ohne nennenswerte Gesundheitsrisiken konsumieren können.) In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2013 bestätigte das Gremium erneut, dass es derzeit keinen Grund für eine Überarbeitung des ADI für Allurarot gibt Wechselstrom (E 129).

Die EFSA empfahl jedoch die Durchführung neuer Tests, um Unsicherheiten im Zusammenhang mit der möglichen Genotoxizität von Allura Red AC auszuräumen. Unter Gentoxizität versteht man die Fähigkeit einer Substanz, die DNA, das genetische Material von Zellen, zu schädigen. Diese Empfehlung gilt auch für die anderen „sulfonierten Monoazofarbstoffe“ in dieser Gruppe: Amaranth (E 123), Ponceau 4R (E 124), Sunset Yellow FCF (E 110), Tartrazin (E 102) und Azorubin/Carmoisin (E 122). ).

Mit Ausnahme von Amaranth (E 123), das nicht in Tierfuttermitteln verwendet wird, wurden oder werden diese Farbstoffe auch für die Verwendung als Futtermittelzusatzstoffe bewertet. Im Jahr 2015 kam die EFSA zu dem Schluss, dass Allura Red AC für Hunde und Katzen nicht genotoxisch ist. Neue Testdaten belegen, dass Allura Red AC weder die DNA einzelner Zellen schädigt (Comet-Assay) noch andere Hinweise auf Genotoxizität zeigt (In-vivo-Mikrokerntest). EFSA-Experten haben aus verfügbaren Toxizitätsstudien sichere Nahrungsmengen für Hunde und Katzen abgeleitet. Sie berechneten die höchste sichere Nahrungskonzentration von Allura Red AC auf 370 mg/kg Alleinfuttermittel für Hunde und 308 mg/kg Alleinfuttermittel für Katzen.

Genotoxine sind Stoffe, die die DNA, das Erbgut von Zellen, schädigen und zu Mutationen oder Krebs führen können. Gentoxizität ist einer von mehreren Faktoren, die Wissenschaftler bei der Bewertung der Sicherheit von Zusatzstoffen und anderen Lebensmitteln zugesetzten Stoffen bewerten.

Nach einer Prüfung der Daten kamen die Experten der EFSA zu dem Schluss, dass diese Azofarbstoffe ein gemeinsames Wirkungsmuster aufweisen könnten, das einer weiteren Untersuchung bedarf. Derzeit deutet die Gesamtlage der Beweise jedoch darauf hin, dass sie nicht genotoxisch sind.

Die Beweiskraft beschreibt die Berücksichtigung von Informationen, die ein bestimmtes Ergebnis entweder unterstützen oder ablehnen, bei Unsicherheit und die anschließende Entscheidungsfindung auf der Grundlage der überzeugendsten Beweise.

Menschen treffen in ihrem täglichen Leben ständig persönliche Entscheidungen zur Beweiskraft. Bei der Risikobewertung ist die Art der berücksichtigten Beweise sehr technisch und für einen Nicht-Wissenschaftler oft schwer zu verstehen. Es gibt jedoch etablierte Schritte bei der Analyse und Bewertung wissenschaftlicher Informationen, die Wissenschaftlern helfen, alle Beweise abzuwägen und Entscheidungen auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Kenntnisse und Fachkenntnisse zu treffen.

Im Rahmen der Sicherheitsbewertung von Lebensmittelzusatzstoffen wie Farbstoffen legen Risikobewerter wie die EFSA nach Möglichkeit (dh wenn ausreichende Informationen verfügbar sind) eine akzeptable tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) für jeden Stoff fest. Der ADI ist die Menge eines Stoffes, die ein Mensch ein Leben lang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass eine nennenswerte Gefahr für die Gesundheit besteht.

Der ADI wird im Allgemeinen abgeleitet, indem man die höchste Aufnahmemenge betrachtet, bei der Substanzen im Tierversuch keine schädlichen Auswirkungen haben, und einen Sicherheitsfaktor (typischerweise 100) anwendet, um Unterschiede zwischen Menschen und Tieren zu berücksichtigen. Das heißt, selbst wenn Menschen den ADI für einen bestimmten Stoff überschreiten, muss dies nicht zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Bei Lebensmittelzusatzstoffen wird ein in einem Zusatzstoff enthaltener Stoff direkt über die Nahrung aufgenommen. Bei Futtermittelzusatzstoffen für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere (Nutztiere) können Verbraucher indirekt exponiert werden. Rückstände des Stoffes können in tierischen Produkten wie Fleisch, Eiern oder Milchprodukten enthalten sein. Die Regulierungsbehörden legen Grenzwerte für Futtermittelzusatzstoffe fest, sogenannte Rückstandshöchstmengen (MRLs), um sicherzustellen, dass die Belastung der Verbraucher durch Rückstände dieser Produkte unter der für Verbraucher akzeptablen täglichen Aufnahmemenge liegt.

Bei der Sicherheitsbewertung von Futtermittelzusatzstoffen werden auch mögliche schädliche Auswirkungen dieser Stoffe auf das Zieltier (also das Tier, das den Futtermittelzusatzstoff direkt verzehrt) berücksichtigt. Zieltiere könnten neben der Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren auch Haustiere und andere domestizierte Tiere (z. B. Pferde) sein. An den Zieltieren werden spezifische Verträglichkeitsstudien durchgeführt, um einen Sicherheitsindikator namens „Sicherheitsmarge“ festzulegen, falls der Zusatzstoff in höheren Mengen als empfohlen verzehrt wird: Je höher die Sicherheitsmarge, desto geringer das Risiko für das Tier.

Wie andere Lebensmittelzusatzstoffe können die in der EFSA-Stellungnahme vom Juni 2013 genannten Azofarbstoffe in einer Reihe von Lebensmitteln verwendet werden, darunter Erfrischungsgetränke, Backwaren, Desserts, Saucen, Gewürze und Süßwaren. Die Gesetzgebung der Europäischen Union legt fest, in welchen Lebensmitteln sie verwendet werden dürfen und welche Höchstmengen pro Lebensmittelart zugesetzt werden dürfen.

Auch die Futterverwendung variiert je nach Farbe. Beispielsweise werden Carmoisin (E 122), Allurarot AC (E 129) und ein weiterer Farbstoff namens Brillantblau (E 133) nur für die Anwendung bei Katzen und Hunden verwendet oder empfohlen. Andererseits sind die Farbstoffe Patentblau V (E 131) und Erythrosin (E127) als Futtermittelzusatz für eine Vielzahl von nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, darunter Katzen, Hunde, Zierfische und Reptilien, zugelassen.

In seinen ursprünglichen Bewertungen von zehn Lebensmittelfarbstoffen, einschließlich der Gruppe der Azofarbstoffe, stützte das ANS-Gremium seine Schlussfolgerungen auf Daten zur Exposition von Kindern gegenüber diesen Farben aus neun EU-Mitgliedstaaten und zur Exposition von Erwachsenen aus der britischen Bevölkerung, die als eine davon gilt die höchsten Konsumenten von Erfrischungsgetränken in Europa. Die Daten zeigten, dass sowohl der durchschnittliche als auch der hohe Konsum bei Kindern im Allgemeinen erheblich höher sind als bei Erwachsenen.

Seitdem sind neue Daten über den tatsächlichen Gehalt der meisten dieser Farbstoffe in Lebensmitteln aufgetaucht. Auf der Grundlage dieser Daten überarbeitet die EFSA derzeit ihre Bewertungen der menschlichen Exposition gegenüber diesen ursprünglichen zehn Farben. Diese Neubewertungen sollen bis November 2014 abgeschlossen sein. Wer die Entwicklung dieser Bewertungen verfolgen möchte, kann den Fortschritt im Online-Fragenregister der EFSA verfolgen.

Bei der Berechnung der Exposition gegenüber potenziellen Risiken durch Lebensmittel oder Futtermittel werden mehrere Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören: Ernährung, Alter, geografischer Standort und Konsummuster (z. B. gewohnheitsmäßig oder gelegentlich). Diese Faktoren unterscheiden sich bei Mensch und Tier stark.

Nehmen wir zum Beispiel die viel größere Vielfalt an Nahrungsmitteln, die die menschliche Ernährung ausmachen. Tiere nehmen normalerweise täglich das gleiche Futter zu sich, während Menschen ihre Ernährung im Laufe des Tages und der Woche variieren. Die Nahrung, die Menschen an einem einzigen Tag zum Frühstück, Mittag- und Abendessen zu sich nehmen, kann bereits eine größere Vielfalt an Zutaten und Nährstoffen enthalten, als Tiere im Laufe ihres Lebens zu sich nehmen. Auch die durchschnittliche Lebenserwartung der meisten Nutztiere und Haustiere ist kürzer als die der Menschen. Daher können Wissenschaftler vorhersagen, dass das Risiko für die Gesundheit von Tieren durch eine bestimmte Substanz möglicherweise höher ist als für Menschen, da die Exposition von Tieren gegenüber einer potenziellen Gefahr häufiger und im Vergleich zu Menschen über einen längeren Teil ihres Lebens erfolgt.

Gemäß der EU-Gesetzgebung im Lebensmittel- und Futtermittelbereich muss die EFSA unter unterschiedlichen Regulierungsrahmen mit unterschiedlichen Datenanforderungen arbeiten. Die diesen Rahmenwerken zugrunde liegenden Rechtsvorschriften wurden zu unterschiedlichen Zeiten aus verschiedenen historischen, politischen und sozioökonomischen Gründen entwickelt. Infolgedessen können die Datenanforderungen für die Zulassung von Stoffen, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden, unterschiedlich sein.

Trotz dieser Unterschiede streben die Gremien der EFSA bei der Bewertung der Sicherheit von Stoffen wie Farbstoffen und anderen Zusatzstoffen, die sowohl in Lebensmitteln als auch in Futtermitteln verwendet werden, an, die Konsistenz ihrer Risikobewertungsansätze sicherzustellen, einschließlich der Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Informationen in beiden Bereichen.

Im Jahr 2007 gab die britische Food Standards Agency eine von Forschern der Universität Southampton (McCann et al., 2007) durchgeführte Studie in Auftrag, die darauf hinwies, dass bestimmte Mischungen von fünf Azofarbstoffen (die Gruppe in Frage 3 oben, ohne Amaranth) die Farbe beeinflussen Chinolingelb (E104) und das Konservierungsmittel Natriumbenzoat (E211) können bei bestimmten Gruppen von Kindern einen geringen Einfluss auf die Aktivität und Aufmerksamkeit haben.

Die Experten der EFSA werteten 2008 die sogenannte „Southampton-Studie“ aus und kamen zu dem Schluss, dass die Ergebnisse nicht als Grundlage für eine Änderung der ADIs für die einzelnen Zusatzstoffe herangezogen werden könnten. Dies lag unter anderem daran, dass es sich bei der Studie um Gemische und nicht um einzelne Zusatzstoffe handelte – eine Zuordnung der Wirkungen zu einzelnen Stoffen war daher nicht möglich.

Im Rahmen ihrer systematischen Überprüfung der in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe hat die EFSA alle verfügbaren Beweise für jeden dieser einzelnen Farbstoffe geprüft und sie aufgrund der geäußerten Bedenken vorrangig bewertet. Diese wissenschaftlichen Gutachten wurden im November 2009 verabschiedet.

Im Jahr 2009 senkte das ANS-Gremium nach Prüfung aller verfügbaren Beweise den ADI für drei der fraglichen Farben, nämlich Chinolingelb (E104), Sunset Yellow FCF (E110) und Ponceau 4R (E124). Infolgedessen kam das Gremium zu dem Schluss, dass die Exposition gegenüber diesen Farbstoffen über die Nahrung die neuen ADI-Werte sowohl für Erwachsene als auch für Kinder überschreiten könnte. Im Jahr 2014 legte die EFSA eine akzeptable tägliche Aufnahme von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag für Sunset Yellow FCF fest. Experten kamen außerdem zu dem Schluss, dass die Schätzungen zur Verbraucherexposition für alle Altersgruppen deutlich unter diesem ADI liegen.

Das Gremium hat die bestehenden ADI-Werte für die drei anderen von ihm bewerteten Farbstoffe Tartrazin (E102), Azorubin/Carmoisin (E122) und Allurarot AC (E129) nicht geändert. Das Gremium kam außerdem zu dem Schluss, dass nur Kinder, die relativ große Mengen an Nahrungsmitteln und Getränken konsumieren, die Azorubin/Carmoisin oder Allurarot AC enthalten, die ADI-Werte für diese Farben überschreiten könnten.

Risikobewerter legen manchmal einen vorläufigen ADI fest, wenn die Daten nicht ausreichen, um zu belegen, dass die Verwendung des Stoffes ein Leben lang sicher ist, aber ausreichend, um zu zeigen, dass er über den relativ kurzen Zeitraum, der zur Generierung und Bewertung weiterer Sicherheitsdaten erforderlich ist, sicher verwendet werden kann. Bei der Festlegung eines vorläufigen ADI wird ein über dem Normalwert liegender Sicherheitsfaktor verwendet und ein Ablaufdatum festgelegt, bis zu dem Daten zur Lösung des Sicherheitsproblems benötigt werden.

In der Stellungnahme der EFSA aus dem Jahr 2008 und in späteren Bewertungen erneut bestätigt, kamen die Experten der EFSA zu dem Schluss, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, einschließlich der „Southampton-Studie“, keinen kausalen Zusammenhang zwischen diesen einzelnen Farben und möglichen Auswirkungen auf das Verhalten belegen.

Im EU-Lebensmittelsicherheitssystem werden derzeit alle Zusatzstoffe einzeln bewertet und zugelassen. Zum Schutz der Verbraucher muss die Sicherheit jedes Zusatzstoffs einzeln nachgewiesen werden, bevor seine Zulassung zur Verwendung in Lebensmitteln von EU-Risikomanagern (Europäische Kommission, Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten) geprüft werden kann.

Es ist nicht immer möglich, die Sicherheit von Chemikaliengemischen mithilfe von Standardansätzen zur Risikobewertung zu beurteilen. Die Zahl der möglichen Kombinationen von Zusatzstoffen und anderen Substanzen, die natürlicherweise in der Ernährung vorkommen, ist praktisch unbegrenzt, wenn man die Unterschiede in der Lebensmittelzusammensetzung, der Lebensmittelauswahl der Verbraucher und den Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft, darunter auch die EFSA, versucht, Methoden zur Bewertung möglicher Risiken durch die Exposition gegenüber mehreren Chemikalien in Lebensmitteln zu entwickeln. Beispielsweise hat die Behörde wichtige Fortschritte bei der Risikobewertung mehrerer Pestizide und Kontaminanten für Menschen sowie mehrerer Pestizide für Bienen erzielt. Im Juli 2013 veröffentlichte die EFSA ihren ersten großen Bericht über die kombinierte Exposition gegenüber mehreren Chemikalien und wird weiterhin zum wissenschaftlichen Fortschritt in diesem Bereich beitragen.

Die EFSA wird weiterhin unabhängige wissenschaftliche Beratung zu Farbstoffen bereitstellen, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden. Für Allurarot AC (E 129) und die anderen fünf sulfonierten Monoazofarbstoffe haben die wissenschaftlichen Experten der EFSA neue Studien empfohlen, um die potenzielle Genotoxizität dieser Substanzen anhand des neuesten und validierten Versuchsprotokolls zu untersuchen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden die Experten der EFSA bei Bedarf die bestehenden ADI-Werte für diese sechs Stoffe überdenken.

Alle nachfolgenden Folgemaßnahmen liegen in der Verantwortung der EU-Risikomanager, die die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebens- und Futtermitteln genehmigen.

In Lebens- und Futtermitteln verwendete Farbstoffe Festlegung des „sicheren Niveaus“