Titandioxid: E171 gilt als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher
Die EFSA hat ihre Sicherheitsbewertung des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) auf Anfrage der Europäischen Kommission im März 2020 aktualisiert.
Die aktualisierte Bewertung revidiert das Ergebnis der vorherigen Bewertung der EFSA aus dem Jahr 2016, in der die Notwendigkeit weiterer Forschung zur Schließung von Datenlücken hervorgehoben wurde.
Prof. Maged Younes, Vorsitzender des EFSA-Expertengremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF), sagte: „Unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ein kritischer Punkt.“ Ein wichtiger Faktor für diese Schlussfolgerung ist, dass wir Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nach dem Verzehr von Titandioxidpartikeln nicht ausschließen konnten. Nach oraler Einnahme ist die Absorption von Titandioxidpartikeln gering, sie können sich jedoch im Körper ansammeln.“
Die Bewertung wurde nach einer strengen Methodik durchgeführt und berücksichtigte viele tausend Studien, die seit der letzten Bewertung der EFSA im Jahr 2016 verfügbar geworden sind, einschließlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Daten zu Nanopartikeln.
Unsere wissenschaftlichen Experten wandten zum ersten Mal die Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA zur Nanotechnologie aus dem Jahr 2018 auf die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelzusatzstoffen an. Titandioxid E 171 enthält höchstens 50 % der Partikel im Nanobereich (also weniger als 100 Nanometer), denen Verbraucher ausgesetzt sein können.
Unter Gentoxizität versteht man die Fähigkeit einer chemischen Substanz, die DNA, das genetische Material von Zellen, zu schädigen. Da Genotoxizität zu krebserzeugenden Wirkungen führen kann, ist es wichtig, die potenzielle genotoxische Wirkung eines Stoffes zu beurteilen, um Rückschlüsse auf seine Sicherheit zu ziehen.
Prof. Matthew Wright, sowohl Mitglied des FAF-Gremiums als auch Vorsitzender der EFSA-Arbeitsgruppe zu E 171, sagte: „Obwohl die Beweise für allgemeine toxische Wirkungen nicht schlüssig waren, konnten wir auf der Grundlage der neuen Daten und verbesserten Methoden nicht ausschließen.“ Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität, weshalb wir keinen sicheren Wert für die tägliche Aufnahme des Lebensmittelzusatzstoffs festlegen konnten.“
Risikomanager bei der Europäischen Kommission und in den EU-Mitgliedstaaten wurden über die Schlussfolgerungen der EFSA informiert und werden geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes prüfen.
Titandioxid (E 171) ist in der EU gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Die Sicherheit des Lebensmittelzusatzstoffs E 171 wurde 2016 vom EFSA ANS-Gremium im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 im Rahmen des Neubewertungsprogramms für Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar in der EU zugelassen wurden, neu bewertet 2009.
In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2016 empfahl das ANS-Gremium die Durchführung neuer Studien, um die Lücken zu möglichen Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem zu schließen, die es ihnen ermöglichen könnten, eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) festzulegen. Es wurde auch auf Unsicherheit hinsichtlich der Charakterisierung des als Lebensmittelzusatzstoff (E 171) verwendeten Materials hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf die Partikelgröße und Partikelgrößenverteilung des als E 171 verwendeten Titandioxids.
Im Jahr 2019 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme zur Überprüfung des Risikos im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber dem Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E171), die von der französischen Agentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) durchgeführt wurde. In ihrer Stellungnahme betonte die EFSA, dass die ANSES-Stellungnahme die zuvor von der EFSA festgestellten Unsicherheiten und Datenlücken bekräftigte und keine Erkenntnisse vorlegte, die die früheren Schlussfolgerungen der Behörde zur Sicherheit von Titandioxid entkräfteten.
Im selben Jahr (2019) gab die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) auch eine Stellungnahme zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid ab, in der die Bedeutung der Untersuchung immuntoxischer Wirkungen zusätzlich zu möglichen reproduktionstoxikologischen Wirkungen hervorgehoben wurde.
Titandioxid wird als Lebensmittelfarbstoff (E171) verwendet und hat wie alle Lebensmittelfarbstoffe die technologische Funktion, Lebensmittel optisch ansprechender zu machen, Lebensmitteln Farbe zu verleihen, die sonst farblos wären, oder das ursprüngliche Aussehen von Lebensmitteln wiederherzustellen. Titandioxid ist auch in Kosmetika, Farben und Medikamenten enthalten.
Weitere Informationen zur Arbeit der EFSA im Bereich Lebensmittelzusatzstoffe finden Sie auf unserer Website
Die wichtigsten Lebensmittelkategorien, die zur ernährungsbedingten E171-Exposition beitragen, sind Feinbackwaren, Suppen, Brühen und Soßen (für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche); sowie Suppen, Brühen, Soßen, Salate und herzhafte Brotaufstriche (für Kinder, Erwachsene und ältere Menschen). Verarbeitete Nüsse sind auch eine Hauptnahrungsmittelkategorie für Erwachsene und ältere Menschen.
Nach einer Prüfung aller relevanten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse kam die EFSA zu dem Schluss, dass Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität von TiO2-Partikeln nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund dieser Bedenken halten die Experten der EFSA Titandioxid nicht mehr für sicher, wenn es als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird. Dies bedeutet, dass für E171 keine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) ermittelt werden kann.
Die Bewertung der EFSA bezieht sich auf die Risiken der Verwendung von TiO2 als Lebensmittelzusatzstoff, nicht auf andere Verwendungszwecke.
Obwohl die Beweise für allgemeine toxische Wirkungen nicht schlüssig waren, konnten unsere Wissenschaftler auf der Grundlage der neuen Daten und verbesserten Methoden Bedenken hinsichtlich einer Genotoxizität nicht ausschließen und konnten daher keinen sicheren Wert für die tägliche Aufnahme von TiO2 als Lebensmittelzusatzstoff festlegen.
In ihrer Rolle als Risikomanager werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nun über die wissenschaftliche Beratung der EFSA nachdenken und über geeignete Regulierungsmaßnahmen oder Ratschläge für Verbraucher entscheiden.
Nein. Die Rolle der EFSA beschränkte sich auf die Bewertung der mit Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verbundenen Risiken. Dazu gehörte eine Bewertung relevanter wissenschaftlicher Informationen zu TiO2, seiner potenziellen Toxizität und Schätzungen der menschlichen Nahrungsexposition. Alle gesetzgeberischen oder behördlichen Entscheidungen über die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen liegen in der Verantwortung der Risikomanager (dh der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten).
Die wissenschaftliche Beratung der EFSA wird von Risikomanagern (Europäische Kommission, Mitgliedstaaten) als Grundlage für ihre Entscheidungen über mögliche Regulierungsmaßnahmen genutzt.
Tel. +39 0521 036 149
E-Mail: presse[at]efsa.europa.eu
(Nur wenn Sie Mitglied der Presse sind)
Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Kontaktieren Sie unseren Ask-a-Frage-Service!
Stellen Sie einen Frageservice
Die EFSA hat ihre Sicherheitsbewertung des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) auf Anfrage der Europäischen Kommission im März 2020 aktualisiert.